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Karrieremöglichkeiten in der Wissenschaft und der Arbeitsmarkt für Historikerinnen und Historiker in Frankreich

Jean-Louis Georget
Traduction de Philipp Siegert

Résumé

Die französische Hochschullandschaft unterscheidet sich hinsichtlich der Einstellungspolitik von ihrem deutschen Gegenpart dadurch, dass sie aus verschiedenen Organisationen besteht, die bei der Stellenvergabe unterschiedlich vorgehen, auch wenn sie alle zum Bereich der Forschung gehören. Dieser Beitrag thematisiert die Zulassung durch den Conseil national des universités und die Einstellung von Hochschullehrenden an den Universitäten, das Einreichen einer Bewerbung am Centre National de la Recherche Scientifique, die Perspektiven, die sich an verschiedenen spezifischen Einrichtungen bieten (EHESS, EPHE, Sciences Po), sowie die allgemeinen Aussichten für Historikerinnen und Historikern auf dem französischen Arbeitsmarkt.

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Texte intégral

1. Die universitäre Laufbahn

  • 1 Conseil national des universités, http://www.cpcnu.fr/. Alle Links wurden am 18.06.2014 überprüft.
  • 2 Zur Struktur des französischen Hochschulwesens siehe den Beitrag von Pierre Monnet »Institutionen u (...)

1Nach dem Erlangen des Doktorgrades der Geschichte kann man sich an Universitäten bewerben, um Hochschullehrerin oder -lehrer zu werden. Die erste Sprosse auf der Karriereleiter in der Wissenschaft ist eine Stelle als »maître de conférences« (Hochschuldozent/in oder, in der angelsächsischen Nomenklatur, Associate professor). Anders als bei Stellen als Privatdozentin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in Deutschland öffnet sie den Zugang zur Verbeamtung und kann daher erst nach der Zulassung durch den Conseil national des universités (CNU)1 angestrebt werden. Sie ist die erste Etappe der universitären Laufbahn, die zweite ist die der Universitätsprofessorin oder des Universitätsprofessors, die nach einer Habilitation zugänglich ist. Der Professorentitel, der eine Anstellung bedeutet und einem bestimmten Personalkörper innerhalb des öffentlichen Dienstes entspricht, hat gesonderte Entsprechungen in besonderen, »grands établissements« genannten Lehr- und Forschungsinstituten2: an der École des hautes études en sciences sociales (EHESS) oder der École pratique des hautes études (EPHE) etwa heißt er »directeur d’études«. Auf Stellen als Professorin oder Professor kann man sich – parallel zur Prozedur für Stellen als maître de conférences – nur auf dem Umweg über das CNU bewerben (von den eben erwähnten Einrichtungen wie der EHESS oder der EPHE abgesehen).

2Die maîtres de conférences sind Staatsbedienstete der Besoldungsgruppe A+ (A supérieure). Sie werden nach einem auf den bislang erworbenen akademischen Titeln und wissenschaftlichen Arbeiten basierenden Bewerbungsverfahren eingestellt und in einer zum Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (Ministère de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche, MESR) gehörigen Hochschuleinrichtung zu Beamten ernannt. Den aktuell geltenden Regeln gemäß sind maîtres de conférences nicht den Universitätsprofessorinnen und -professoren unterstellt und haben die Berechtigung, in allen Studiengängen zu unterrichten, was auch das Halten von Vorlesungen einschließt. Das bedeutet, dass sie Master-Arbeiten und (sofern sie habilitiert sind) Dissertationen betreuen können – wie Professorinnen und Professoren, auch wenn sie noch nicht auf eine entsprechende Stelle berufen wurden. Zwar wird ihnen nicht systematisch die Lehre in Kleingruppen zugeteilt (z. B. Tutorien), die Universitätsprofessorinnen und -professoren haben jedoch den ersten Zugriff bei Vorlesungen. Vieles hängt hier von der Größe und den Eigenheiten einer Institution ab – in kleineren Hochschuleinrichtungen genießen die maîtres de conférences erfahrungsgemäß eine größere Selbstständigkeit.

3Im Jahr 2008 betrug das monatliche Nettogehalt eines maître de conférences zu Beginn der Karriere 1.726,14 €. Dieses Gehalt kann auf bis zu 3.152 € netto monatlich (auf der höchsten Stufe der sogenannten classe normale – alle französischen Beamten sind in laufbahnabhängige Gehaltsklassen eingeteilt) bzw. 3.700 € (auf der höchsten Stufe der »hors classe« genannten letzten Gehaltsklasse) steigen. Zusätzlich können sie noch bestimmte Prämien und Aufwandsentschädigungen erhalten, zum Beispiel die jährliche »Prämie für Forschung und Hochschullehre« (prime de recherche et d’enseignement supérieur) (derzeit 1.219,16 €) oder eine »Prämie für wissenschaftliche Exzellenz« (prime d’excellence scientifique, PES) genannte leistungsbezogene Zulage, welche die traditionelle Prämie für die Doktorandenbetreuung und Forschung (prime d’encadrement doctoral et de recherche, PEDR) ersetzt. In den Genuss dieser Prämie, die in ihrer Höhe variiert, kommt nur eine relativ kleine Gruppe von Hochschullehrenden. Weitere Gehaltszulagen sind bezahlte Überstunden sowie die Ortszulage, die in Abhängigkeit vom Wohnsitz bis zu 3% des Bruttolohnes betragen kann.

4Das Wechseln zwischen den verschiedenen Laufbahnen ist in Frankreich schwer. Wer sich für eine Karriere an der Universität oder einem der »grands établissements« wie der EHESS oder der EPHE entscheidet, dem ist es nach einer Rekrutierung nahezu unmöglich, später noch beim CNRS einzusteigen. Umgekehrt gilt dasselbe, wenn auch in minderem Maße. Als durchlässiger erweist sich hingegen die Grenze zwischen Universitäten und den anderen Lehr- und Forschungseinrichtungen: Es ist durchaus möglich, einen Posten als directeur d’études an der EHESS oder der EPHE zu erhalten, nachdem man maître de conférences oder Professor an einer Universität gewesen ist.

a) Die qualification oder Zulassung zum Bewerbungsverfahren

5Alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle als Professor/in oder maître de conférences muss die qualification genannte Zulassung zum Bewerbungsverfahren durchlaufen (ausgenommen sind Einstellungen an der EHESS oder der EPHE). Dieses Verfahren ist an deutschen Universitäten völlig unbekannt, da die Gewährleistung der Forschungsqualität hier den Hochschulen überlassen bleibt, die dementsprechend allein über die Aufnahme künftiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden. In Frankreich hingegen wird die Verteidigung der Doktorarbeit noch durch eine zweite Evaluierung ergänzt, deren Funktion es hauptsächlich ist, die Unparteilichkeit zu garantieren, die zu jeder wissenschaftlichen Qualifizierung gehört. Dabei kann man ausländische Bewerberinnen und Bewerber beruhigen: Jede solide wissenschaftliche Arbeit übersteht den »Spießrutenlauf« der qualification.

6Die wesentliche Institution für die Gestaltung der wissenschaftlichen Laufbahn im Allgemeinen und der qualification im Besonderen ist der Conseil national des universités. Sie wurde nach der Befreiung von der deutschen Okkupation durch die Verordnung Nr. 45-2631 vom 2. November 1945 geschaffen. Ihr gehören Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die entweder durch Wahlen von ihren Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen bestimmt oder aber vom Ministerium ernannt werden, um eventuelle Lücken bei der disziplinären Abdeckung auszugleichen. Inzwischen stellen die gewählten Mitglieder zwei Drittel aller Angehörigen des CNU. Dieser ist nach Disziplinen in 72 Sektionen gegliedert, wobei man die Liste der Mitglieder einer bestimmten Sektion auf der Internetseite des CNU einsehen kann3. Die traditionell den Historikerinnen und Historikern gewidmeten Sektionen sind Nr. 214 (Histoire, civilisations, archéologie et art des mondes anciens et médiévaux, zuständig für alte und mittelalterliche Geschichte) und Nr. 225 (Histoire et civilisations: histoire des mondes modernes, histoire du monde contemporain; de l’art; de la musique, zuständig für frühneuzeitliche, neuere und Zeitgeschichte).

7Die Funktion des CNU hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. In früheren Zeiten war es sogar für die Bewerbungsgespräche vor der Einstellung zuständig und konnte selbst in die einzelnen Berufungsverfahren eingreifen. Seine gegenwärtig Funktionsweise wird durch das Gesetz präzise geregelt, und zwar durch den Erlass Nr. 92-70 vom 16. Januar 1992, das 2009 letztmals geändert wurde.

b) Das Verfahren der qualification

8Wer die qualification erwerben will, muss sich über das Portal GALAXIE einschreiben6, das auch für die Ausschreibung von Stellen für Hochschullehrende genutzt wird, die hier das ganze Jahr über mit Stellenbeschreibungen veröffentlicht werden. Die Bewerbungsunterlagen werden zwei Gutachterinnen und Gutachtern (rapporteurs) zugestellt, die auf der Grundlage der Dissertation und anderer bisheriger Arbeiten über die Erteilung (oder die Nicht-Erteilung) der qualification entscheiden. Die Gutachterinnen und Gutachter werden vom Ausschuss der jeweiligen Sektion benannt, der jeweils aus zwei Professorinnen und Professoren und – je nach Größe der Sektion – aus zwei oder drei maîtres de conférences besteht und die Bewerbungsdossiers in Abhängigkeit von den Fachkompetenzen der verschiedenen Mitglieder verteilt. Die Professorinnen und Professoren bekleiden die Ämter als Präsident/in und 1. Vizepräsident/in der Sektion, die maîtres de conférences die der 2. Vizepräsidentin oder des 2. Vizepräsidenten und von Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachtern folgt strikten ethischen Regeln, die der Vermeidung von Interessenkonflikten dienen. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass sie weder der Universität angehören, an der die Bewerberin oder der Bewerber die eigene Dissertation angefertigt hat, noch der Forschungseinheit, der sie oder er zugeordnet war (oder ist). Auch dürfen sie die Dissertation weder betreut noch in der Promotionskommission gewesen sein sowie (bei Kandidatinnen und Kandidaten, die bei früheren Bewerbungen abgelehnt wurden) in den vorangegangenen zwei Jahren das Dossier der Bewerberin oder des Bewerbers nicht begutachtet haben. Die qualification kann verweigert werden, was es den Kandidatinnen und Kandidaten unmöglich macht, sich auf ausgeschriebene Stellen an den Universitäten zu bewerben.

c) Der Radius einer Bewerbung

9Die Liste aller Sektionen ist auf der Internetseite des CNU einsehbar7. Die Mehrheit derer, die in Geschichte promoviert haben, beantragt die qualification in dieser Disziplin. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, sich – in Abhängigkeit von den bearbeiteten Themenfeldern – gleichzeitig oder versetzt auch bei anderen Sektionen zu bewerben, sofern man dort reelle Chancen hat. Geschichtswissenschaftliche Dissertationen haben so die qualification auch schon in Politikwissenschaften (Sektion 04), Wirtschaftswissenschaften (Sektion 05), bildenden Künsten (Sektion 18) oder Soziologie und Demographie (Sektion 19) erlangt. Eine zusätzliche qualification kann gerade bei Stellen mit einem besonderen Anforderungsprofil gelegentlich einen Mehrwert darstellen.

  • 8 Stephan Martens, La civilisation allemande dans les études germaniques en France: ingénierie et ato (...)

10Deutschsprachige Kandidatinnen und Kandidaten, die mit dem französischen System nicht vertraut sind, neigen oft dazu, sich in der 12. Sektion (études germaniques) zu bewerben. Der disziplinäre Radius dieser Sektion entspricht nicht dem der deutschen Germanistik, da das Fach nach der französischen Definition neben Literatur und Linguistik im engeren Sinne auch den Bereich der civilisation allemande umfasst, der Landeskunde, Politik und (Kultur-)Geschichte umreißt. Bewerbungen von Historikerinnen und Historikern beruhen hier oft auf zwei (falschen) Gründen: zum einen auf dem Umstand, dass die Bewerberinnen und Bewerber deutschsprachig sind, zum anderen auf der Annahme, die civilisation allemande sei zu großen Teilen mit der Zeitgeschichte identisch. Beide Vermutungen sind jedoch trügerisch: Der Zuschnitt der civilisation allemande als Fach hat seine eigene Entwicklungsgeschichte und deckt sich nicht notwendigerweise mit der neueren und neuesten Geschichte (siehe dazu die diesbezüglichen Hinweise von Stephan Martens8). Die Lehre in dieser Disziplin erfordert weder dieselben Kompetenzen noch dieselben Fähigkeiten wie die, über die eine deutsche Historikerin oder ein deutscher Historiker verfügt, da beide Fächer sich in jeweils eigenen methodischen und begrifflichen Rahmen entwickelt haben. Vor einer Bewerbung sollte man sich also genau darüber informieren, ob das eigene wissenschaftliche Thema eine mehrfache qualification sinnvoll erscheinen lässt.

d) Die Etappen der qualification

11Die qualification in einer Sektion ermöglicht die Bewerbung auf allen Stellen, die an einer Universität ausgeschrieben sind, wobei die Hochschulen jedoch die Freiheit haben, diejenige Person einzustellen, die sie für geeignet halten. Das heißt, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat mit einer qualification in Zeitgeschichte sich ebenso auf eine Stelle in Politikwissenschaften bewerben kann, wenn diese seiner Spezialisierung entspricht; ebenso kann eine Geographin oder ein Geograph für eine Stelle in Raumgeschichte oder Kulturgeographie kandidieren.

12Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist insbesondere die Dissertation, die zur Begutachtung zugesandt wird. Sie stellt den Kern der Bewerbung dar, dem noch Kopien anderweitig veröffentlichter Arbeiten oder Aufsätze beigelegt werden können.

13Die wesentlichen Dokumente sind also:

  • das Bewerbungsschreiben, das mit Hilfe des Programms Antarès – einer speziell für die qualification als maître de conférences oder Universitätsprofessor/in entwickelten Anwendung9 – erstellt, datiert und unterschrieben werden muss,

  • ein Exemplar der Dissertation,

  • ein Exemplar bereits publizierter Arbeiten ist ebenfalls erwünscht,

  • ein Lebenslauf (curriculum vitae oder kurz: CV),

  • das ausführliche Protokoll der Verteidigung der Dissertation (rapport de thèse) sowie der gesonderte Bericht des Vorsitzenden der Promotionskommission, wenn das höchste Prädikat (die »félicitations«) vergeben wurde (seit einigen Jahren wird dieses nur noch nach einer geheimen Abstimmung aller Mitglieder der Promotionskommission erteilt und muss in einem gesonderten Text vom Vorsitzenden begründet werden, der auch das abschließende Protokoll erstellt); im Fall einer deutschen Promotion müssen mindestens die zur Verteidigung eingeholten Gutachten beigelegt werden, am Besten in französischer Übersetzung mit einer kurzen Erläuterung, dass ein rapport de thèse im deutschen Kontext nicht üblich ist,

  • eine etwa 20-seitige Zusammenfassung (résumé) der Dissertation auf Französisch (sofern sie in einer anderen Sprache verteidigt wurde) – diese Zusammenfassung ist sehr wichtig, da sie die Beurteilung des Sprachniveaus der nicht muttersprachlichen Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht; sie sollte also mit Sorgfalt erstellt werden.

14Der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen sollte große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das gilt insbesondere für den tabellarischen Lebenslauf, der alle Elemente enthalten sollte, die sich positiv auf die Bewerbung auswirken können. Gewöhnlich ist er in zwei Teile gegliedert: zum einen eine Zusammenfassung der bisherigen akademischen Stationen mit einer präzisen Aufzählung aller erworbenen Abschlüsse und erfolgreichen Bewerbungsverfahren, zum anderen eine Beschreibung des bisherigen Berufswegs und der Publikationstätigkeit.

15Die Bewerbungen werden, nachdem das gesamte Dossier eingegangen ist, auf der Basis der Gutachten von zwei Sektionsmitgliedern gemeinschaftlich bewertet. Nach dem Verlesen der zwei Gutachten und einer Diskussion wird geheim abgestimmt. Die meisten Sektionen der Geistes- und Sozialwissenschaften legen Wert darauf, am Prinzip der Einzelfallentscheidung und der gemeinsamen Bewertung durch alle Mitglieder der Sektion festzuhalten, d. h., sie lehnen ein mechanisches und quantitatives Vorgehen ab, insbesondere in Bezug auf die erwartbare Anzahl und die Art der wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen.

16Keinesfalls kommt die Bewertung der Bewerbungen einem simplen Zählen gleich, das sich allein auf den Umfang der Lehr- oder Betreuungstätigkeiten oder die Zahl der Publikationen und die Impaktfaktoren der Zeitschriften stützt. Vielmehr umfasst sie gleichermaßen ein Urteil über die Qualität der Forschungsarbeit und ihre Übereinstimmung mit den Themenfeldern der Sektion sowie die Beurteilung der gesammelten Erfahrungen in Lehre und Ausbildung. Ein wichtiges Element, aus dem sich die wissenschaftlichen und pädagogischen Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers ablesen lassen, stellt darüber hinaus die Qualität der schriftlichen Präsentation der vorgelegten Arbeiten und Publikationen dar.

17Die Beurteilung der wissenschaftlichen Qualität erfolgt unter Berücksichtigung aller Arbeiten, die die Bewerberinnen und Bewerber dem CNU zusenden, und unter Abwägung des Typs bzw. der Kategorie, der diese Arbeiten zuzurechnen sind (ein Essay von 128 Seiten wird nicht wie eine 500-seitige Dissertation beurteilt), sowie – und in erster Linie – durch die Lektüre dieser Arbeiten.

e) Wissenschaftliche Vorleistungen

18Die conditio sine qua non für die qualification ist, dass die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Promotionsarbeit verteidigt haben. Zeugen sollte diese Arbeit sowohl von Fachkenntnissen auf dem untersuchten Gebiet als auch von methodologischen Fähigkeiten, die auf andere Gegenstände übertragen werden können.

19Das Prädikat der Dissertation spielt eine wichtige, aber nicht alles entscheidende Rolle, da die Praktiken der Universitäten in diesem Bereich sehr unterschiedlich sind – auch in Deutschland. Eine der Aufgaben des CNU ist es gerade, diese verschiedenen lokalen Praktiken durch seine Entscheidungen zu harmonisieren. In dieser Hinsicht kommt noch einmal dem Protokoll der Verteidigung eine zentrale Rolle zu, weil es aus einer weitgefächerten, repräsentativen Gutachterkommission hervorgegangen ist.

20Die Arbeiten und Publikationen aus der Promotionsphase: Da die Dissertationen im Rahmen von universitären Forschergruppen oder größeren Forschungsinstituten angefertigt worden sind, sollten alle Arbeiten, die die Teilnahme der Promovierenden an kollektiven Forschungsaktivitäten widerspiegeln, im Lebenslauf und/oder auf der Publikationsliste mindestens erwähnt werden. Bei der Auswahl der dem Dossier beigefügten Publikationen ist jedoch zu beachten, dass einzelne Artikel zwar Teil des Promotionsprozesses gewesen sein können, die Dissertation selbst aber keinesfalls in einer bloßen Wiederholung solcher Veröffentlichungen bestehen sollte.

  • 10 Der ATER (Assistant temporaire d’enseignement et de recherche) entspricht in etwa den Lehrbeauftrag (...)

21Eine Forschungstätigkeit nach der Dissertation: Deren Wert bemisst sich daran, wie lang (oder kurz) die Verteidigung der Dissertation zurückliegt, an ihrer Veröffentlichung (bereits erfolgt oder in Vorbereitung – mit unterzeichnetem Vertrag oder Publikationszusage unter Vorbehalt von Änderungen) sowie anderer Lehr- und Forschungstätigkeiten (z. B. einer ausgeprägten Lehrtätigkeit infolge einer Beschäftigung als ATER10 in Vollzeit). Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die vorher einer außerwissenschaftlichen Berufstätigkeit nachgegangen sind oder eine gewisse Zeit lang keine wissenschaftliche Aktivitäten entfaltet haben, müssen die Wiederaufnahme der Forschungstätigkeit durch Publikationen mindestens für die Dauer der zwei Jahre, die der Bewerbung vorausgehen, nachweisen. Die Sektionen des CNU lehnen in ihrer Gesamtheit quantitative Normen für die qualification zwar ab, sie bestehen aber auf einer kontinuierlichen Forschungs- und Publikationstätigkeit und auf wissenschaftlichen Fähigkeiten, die der potentiell einstellenden Universität von Nutzen sein können.

22In den Geistes- und Sozialwissenschaften erkennen mehrere Sektionen die bibliometrische Klassifikation ERIH11 aufgrund ihrer Lückenhaftigkeit und ihrer Unstimmigkeiten nicht an. Als wissenschaftliche Arbeiten und Veröffentlichungen gelten dementsprechend für sie Monographien, Kapitel in Monographien, kommentierte Editionen, Aufsätze in Sammelbänden und in Zeitschriften – unabhängig davon, ob Letztere mit Peer Review (comité de rédaction oder de lecture) arbeiten oder nicht. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird jedoch erwartet, dass sie ihre Publikationen in zwei Rubriken ordnen (Zeitschriften mit Peer Review/ Zeitschriften ohne) und unbedingt die Seitenzahl bei allen ihren Veröffentlichungen angeben.

23Für Veröffentlichungen, die in Drucklegung sind, muss dem Dossier eine Bestätigung des Verlags beigefügt bzw. den Gutachtern vor Eröffnung des qualifications-Verfahrens zugesandt werden.

f) Lehr- bzw. Ausbildungstätigkeit

24Pädagogische Erfahrungen können durch eine Tätigkeit in der Lehre (mindestens 30 Stunden vor Studierenden), durch eine signifikante Beteiligung an anderen Lehr- oder Ausbildungsaktivitäten wie z. B. der Betreuung von Praktikanten, aber auch durch Tätigkeiten in der Wissensdiffusion oder der Popularisierung von Wissenschaft nachgewiesen werden. Ein Fehlen solcher Tätigkeiten kann, sofern sie dem Bewerber tatsächlich unmöglich waren, durch eine überzeugende Argumentation gerechtfertigt werden.

25Alle Lehr- und Weiterbildungstätigkeiten müssen im Detail aufgezählt (unterrichtetes Fach, entsprechende Anzahl der Stunden und der Studentengruppen) und verbindlich von den administrativ verantwortlichen Personen bescheinigt werden.

26In jedem Falle müssen die Bewerberinnen und Bewerber auf eine Stelle als Hochschullehrende nachweisen, dass sie fähig sind, an einem historischen Fachbereich eine Lehre anzubieten, die über das eigene engere Forschungsinteresse hinausgeht.

27In Frankreich werden akademische Arbeiten in aller Regel auf Französisch verfasst und verteidigt – entsprechende Sprachkenntnisse sind deshalb in der Regel eine unabdingbare Voraussetzung für eine Einstellung. Darüber hinaus müssen die eingesandten Arbeiten aufzeigen, dass die zukünftigen Hochschullehrenden nach erfolgreicher qualification die Rolle eines »Mittlers« zwischen wenigstens zwei Sprach- und Kulturräumen spielen kann: dem des Herkunftslandes und dem der Studierenden, die er unterrichten soll. Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber stellt eine ausreichende Lehrerfahrung im französischen Hochschulkontext ein wichtiges Element der Beurteilung dar.

g) Die qualification in Zahlen, Einspruch gegen eine Nichtzulassung und erneute qualification

28In der Sektion 21 wurden im Jahr 2012 von 35 eingesandten Bewerbungen als Professorin oder Professor 25 zugelassen, was einer Erfolgsquote von 71,43% entspricht. Bei den maîtres de conférences lagen die Zahlen bei 135 Zulassungen auf 188 Bewerbungen, was einer Erfolgsquote von 71,81% entspricht. In der Sektion 22 wurden von den eingesandten 65 Bewerbungen 55 zugelassen, was einer Erfolgsquote von 84,62% entspricht. Bei den maîtres de conférences wurden von den 421 vorgelegten Bewerbungen 320 angenommen, was einer Erfolgsquote von 76,01% entspricht.

29Erfolgt keine Zulassung, kann man nach zwei gescheiterten Versuchen (egal, ob diese in zwei aufeinanderfolgenden Jahren stattgefunden haben oder nicht) die neuerliche Begutachtung seines Dossiers durch die »Gruppe« (groupe) beantragen, d. h. durch eine aus den Ausschüssen mehrerer Sektionen zusammengesetzte Instanz (für Historikerinnen und Historiker die Gruppe 4, die die Ausschüsse der Sektionen 16 bis 24 umfasst). Die Prozedur ist insofern etwas anders, als das Dossier von einem Mitglied der zuständigen Sektion und einem Mitglied einer anderen Sektion dieser Gruppe überprüft wird. Daraufhin werden die Gutachten erstellt und die Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer mündlichen Anhörung eingeladen, bei der sie ihr Dossier vor einer aus allen Mitgliedern der Ausschüsse der Sektionen in dieser Gruppe bestehenden Kommission verteidigen können. Am Ende der Anhörung muss eine einstimmige Entscheidung gefällt werden, wobei der ursprünglich zuständigen Sektion kein ausschlaggebendes Gewicht zugebilligt wird. Die Beurteilungskriterien sind dieselben wie bei der eigentlichen qualification, mit der Ausnahme, dass manchmal unklare oder ungenaue Angaben, wenn sie aus dem Dossier nicht deutlich genug hervorgehen, Anlass zu einer solchen Neubeurteilung geben können.

30Eine erneute qualification kann beantragt werden, wenn die Bewerberinnen oder Bewerber, nachdem sie zum ersten Mal erfolgreich die qualification absolviert haben, keine Stelle an einer Universität gefunden haben (was bei der Knappheit der verfügbaren Stellen immer häufiger vorkommt). Diese neuerliche qualification ist nach vier Jahren erforderlich, um sich weiterhin auf Stellen an Universitäten bewerben zu können. Sie muss vor allem die Kontinuität bzw. Vertiefung der Forschungstätigkeit nachweisen, z. B. durch die Veröffentlichung von Büchern oder Aufsätzen. Die Sektionen 21 und 22 richten ihr besonderes Augenmerk darauf, dass Aufsätze bzw. Forschungsarbeiten neue Ergebnisse präsentieren und damit aufzeigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber sich wissenschaftlich weiterentwickelt haben und nicht nur ihre Dissertation durch Publikationen aufwerten, die sich aus ihr ergeben. Bewerberinnen und Bewerber für eine erneute qualification müssen überdies das Datum der vorangegangenen qualification angeben.

h) Die Einstellung

31In allen universitären Fächern ist der Zugang zu einer Einstellung als maître de conférences oder als Professorin bzw. Professor also in zwei Etappen gegliedert:

  1. in die qualification als maître de conférences und/oder als Universitätsprofessorin bzw. -professor, von der gerade die Rede war,

  2. in das Bewerbungsverfahren an den einzelnen Hochschuleinrichtungen, das nur Bewerberinnen und Bewerbern offensteht, die vorher die qualification absolviert haben.

32Wie für die qualification muss man sich auch für das Bewerbungsverfahren auf der Internetseite GALAXIE12 einschreiben. Für eine Bewerbung als Hochschullehrende müssen Bewerberinnen und Bewerber ein Dossier in dreifacher Ausfertigung einreichen: eins davon geht an die Leitung der Einrichtung, in der die Stelle ausgeschrieben ist, und die beiden anderen an die Gutachterinnen und Gutachter. Dieses Dossier umfasst – unter Ausschluss aller weiteren Dokumente – das mit Hilfe von GALAXIE ausgedruckte, datierte und von den Bewerberinnen und Bewerber unterschriebene Bewerbungsschreiben sowie eine Kopie eines Lichtbildausweises (Personalausweis, Pass), die Promotionsurkunde (bzw. den Nachweis der Habilitation bei zukünftigen Professorinnen und Professoren), einen Lebenslauf mit einer Übersicht der wissenschaftlichen Arbeiten, Monographien, Aufsätze und sonstigen Aktivitäten (aus dieser Liste muss auch hervorgehen, welche Schriften die Bewerberinnen und Bewerber einzureichen gedenken, wenn sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden) sowie eine Kopie des Protokolls der Verteidigung der Dissertation bzw. der Habilitation. Verwaltungsdokumente, die nicht auf Französisch verfasst sind, müssen übersetzt werden.

33Wiederum auf dem Portal GALAXIE, auf dem auch die ausgeschriebenen Stellen zu finden sind, können Bewerberinnen und Bewerber anhand der dort veröffentlichten Stellenprofile diejenigen Stellen auswählen, die sie besonders interessieren. Nach dem Verschicken der Bewerbungsunterlagen werden diese von einer Auswahlkommission durchgesehen, die eigens für diesen Anlass und entsprechend dem Stellenprofil zusammengestellt wurde (dabei können mehrere Fachbereiche vertreten sein). Die jüngste Hochschulreform (2011) hat zu umfangreichen Veränderungen bei der Zusammensetzung der Auswahlkommissionen für Hochschullehrerstellen geführt. Diese Kommission bestehen heute zumindest zur Hälfte aus externen Mitgliedern. Strenggenommen werden diese nur von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule ernannt – in den meisten Fällen werden diese sich aber auch auf Vorschläge aus dem betroffenen Fachbereich, der Fakultät oder der Forschungsgruppe stützen, die die Stelle ausschreiben. Die Ausschreibung spiegelt also in der Regel die Wünsche wider, die hinsichtlich der Forschungsziele mit der Stelle verbunden sind und die nicht selten die Grenzen eines einzelnen Fachbereichs überschreiten.

34Vor den Auswahlgesprächen tritt die Auswahlkommission zunächst zusammen, um die Bewerbungen durchzusehen und die anzuhörenden Kandidatinnen und Kandidaten festzulegen. Jede Bewerbung wird sorgfältig durch zwei gutachtende Personen geprüft und die Entscheidung über die Einladung zum »Vorsingen« von der gesamten Kommission gefällt.

i) Das Auswahlgespräch

35Auf das Auswahlgespräch sollte man sich, insbesondere durch wiederholtes Üben, gut vorbereiten und es vermeiden, langatmig oder zu technisch zu sein. Beim Aufbau des Vorstellungsvortrags sollte man die zugeteilte Redezeit genau beachten, um (dem schlechten Zeichen) einer schroffen Unterbrechung durch den Vorsitzenden gerade in dem Moment, wo die wichtigsten Dinge dargelegt werden sollen, vorzubeugen. Im Wissenschaftsbereich sind Vorträge in drei Teilen üblich: Im ersten Teil wird der persönliche und berufliche Werdegang dargelegt, im zweiten die bisherige Forschungstätigkeit und im dritten der Mehrwert, auf den der Fachbereich hoffen kann, wenn er die Bewerberin bzw. den Bewerber einstellt. Bei der Darstellung der Lehrtätigkeiten ist eine katalogartige Aufzählung der gehaltenen Vorlesungen bzw. Seminare und der Proseminare zu vermeiden.

36Die Kommission wählt eine Person aus, Bewerberinnen und Bewerber sollten also die eigene Persönlichkeit nicht verbergen – auch, weil einzelne Kommissionsmitglieder sie vielleicht schon bei einem Doktorandenkolloquium oder anderen Veranstaltungen kennengelernt bzw. anderweitig von ihrem Ruf erfahren haben. Es gibt kein »Standardverhalten« – ein möglichst natürliches Auftreten zeigt deshalb, dass man alles zu gewinnen und nichts zu verlieren hat. Nicht selten ist man vor dem Gespräch gezwungen, gemeinsam mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern in einem Zimmer zu warten; hier sollte man sich nie vom Benehmen der anderen beeindrucken lassen. Der Umstand etwa, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat Mitglieder der Auswahlkommission kennt, schmälert die Chancen der anderen in keiner Weise. Viele Universitäten laden aus diesem Grund zu versetzten Terminen ein.

37Zwei häufig gestellte Fragen verwirren regelmäßig bei diesen Gesprächen: die nach dem eventuellen Umzug in die Stadt, in der sich die Universität befindet, und die nach der Wahl zwischen unterschiedlichen Stellen, sollte man bei zwei oder mehr Bewerbungen erfolgreich sein. Dafür gibt es keine vorgefertigten Antworten, Offenheit ist hier aber sicherlich die beste Ratgeberin. Der französischen Universitätskultur entsprechend wird es gern gesehen, wenn man sich rhetorisch um eine ruhige und gelassene Antwort bemüht. Solche rhetorischen Fertigkeiten kann (und sollte) man sich aneignen, indem man selbst Vorträge hält oder Probedurchläufe von Bewerbungsgesprächen macht, aber auch, indem man an Dissertationsverteidigungen teilnimmt, die in Frankreich öffentlich sind.

j) Hinter den Kulissen der Auswahlkommission

38Auf die Auswahlgespräche folgt die eigentliche Sitzung der Kommission. Diese ist nicht öffentlich, die Mitglieder sind zudem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Hier werden forschungspolitische Aspekte erörtert, äußern Hochschuleinrichtungen und Forschungsgruppen ihre Meinung und machen sich informelle Gruppierungen bemerkbar – wenn nicht offen, so doch zumindest verdeckt bei der Abstimmung. Für einen Bewerber sollte das Ziel sein, zu denjenigen zu gehören, die für die abschließende Liste in Frage kommen. Diese ist in den meisten Fällen vorhersehbar, was aber noch keine Rückschlüsse auf die nächste Etappe zulässt. Ist erst einmal die engere Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten getroffen worden, beginnt die tiefergehende Diskussion. Sie ist je nach Kommission mal offener, mal zurückhaltender und endet mit der Aufstellung einer Rangliste der glücklichen Ausgewählten.

39In der Regel wird sich die Kommission recht schnell über die fünf Personen für die abschließende Liste einig. Der Knackpunkt ist deren Platzierung. An diesem Punkt können Mutmaßungen über die Absichten der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber eine wichtige Rolle spielen und dazu führen, dass diese und nicht jene Person auf dem ersten Platz landet.

  • 13 Siehe dazu ausführlich den Beitrag von Claire Gantet »Zwischen französischen Besonderheiten und int (...)

40Abschließend noch ein Wort zur agrégation, der französischer Lehramtsprüfung13: Laut der aktuellen Gesetzeslage ist die agrégation keine notwendige Voraussetzung, um sich auf Stellen als maître de conférences oder als Professorin bzw. Professor zu bewerben. In den Augen der Auswahlkommissionen stellt sie aber – zumindest für französische Kandidatinnen und Kandidaten – eine willkommene Zusatzqualifikation dar. Das dabei ins Feld geführte Argument ist einfach: Nur wer selbst diese recht anspruchsvolle Prüfung absolviert hat, also ihren Ablauf und ihr Ziel genau kennt, wird auch in der Lage sein, die eigenen Studierenden darauf vorzubereiten (und diese Vorbereitung zählt wiederum in vielen Universitäten zu den Aufgaben der dort beschäftigten Hochschullehrenden). Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit diesem Abschluss schmücken können, sollten diesen Umstand im Gespräch mit der Auswahlkommission offen ansprechen und darauf hinweisen, dass sie über andere Lehrerfahrungen oder Kompetenzen verfügen und selbstverständlich bereit sind, sich gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen an der Vorbereitung auf die agrégation zu beteiligen – was im Übrigen ganz und gar der Realität an vielen Universitäten entspricht, wo die agrégation-Kurse eine kollektive Angelegenheit sind.

k) Die Einstellung an der École des hautes études en sciences sociales (EHESS)

41Die EHESS – Gleiches gilt auch für die École pratique des hautes études (EPHE) – nimmt eine Sonderstellung in der französischen Forschungslandschaft ein14. Diese Alleinstellung verdankt sie zum Teil den Modalitäten bei der Rekrutierung ihrer Hochschullehrenden.

42Diese weicht in zweierlei Hinsicht vom Normalfall ab: zum Einen werden die Stellen ohne Profil und ohne besondere Ausrichtung nach Fach oder Forschungsthema (im Französischen spricht man von »fléchage«) ausgeschrieben – sowohl maître de conférences-Stellen als auch die als directions d’études bezeichneten Professuren werden für den gesamten Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften ausgeschrieben; zum anderen werden neue Kolleginnen und Kollegen von der Gesamtheit der Hochschullehrenden in einer Plenarsitzung bestimmt, wobei wiederum alle Disziplinen und Fachrichtungen gleichermaßen vertreten sind. Auch wenn die Forschungstätigkeit vor allem in Forschungsinstituten stattfindet und die Lehrtätigkeit bestimmten Lehrbereichen zugeordnet ist, soll so zum Ausdruck kommen, dass Hochschullehrende hier zuerst Mitglieder der »École« als Gesamtinstitution sind. Diese Eigenheit stellt eine der Stärken dieser Institution dar und bietet denjenigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern große Chancen, die atypische Werdegänge oder Projekte haben.

43Die EHESS rekrutiert Hochschullehrende auf zwei Stufen: maîtres de conférences und directeurs d’études (Professor/in). In beiden Fällen handelt es sich um dauerhafte Anstellungen im französischen Staatsdienst. Dennoch ist der Status der beiden unterschiedlich: Die maîtres de conférences müssen sich, wenn sie im Laufe ihrer Karriere eine Professur an der EHESS erlangen wollen, erneut bewerben. Daneben gibt es an der EHESS »kumulative« Professuren, deren Inhaberinnen und Inhaber ihre Stelle an der (französischen oder ausländischen) Heimathochschule behalten, aber verpflichtet sind, ein Seminar an der EHESS zu halten. Solche »directeurs d’études cumulants« sind vollwertige Mitglieder des Kollegiums, ihre Einstellung erfolgt jedoch in einem gesonderten Verfahren.

44Ausgeschrieben werden alle Stellen für den Bereich der »sciences sociales«. Diese Bezeichnung muss in einem weiteren Sinne verstanden werden, der die Geistes- und Kulturwissenschaften einschließt. Ausgedrückt wird damit, dass die Stellen weder fachlich noch thematisch vordefiniert sind. Vielmehr entscheidet die Vollversammlung der Lehrenden, wem sie bei einem Bewerbungsverfahren den Vorzug geben möchte – wobei für die Wahl die absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden (und zwar unabhängig von Fachzugehörigkeit und thematischen Interessen) notwendig ist.

45Die Wahl beruht auf zwei Kriterien: einerseits dem wissenschaftlichen Profil, das insbesondere den Werdegang und die Veröffentlichungen der Kandidatinnen und Kandidaten umfasst, und andererseits dem bei der Bewerbung unterbreiteten Lehr- und Forschungsprojekt. Letzteres stellt eine Besonderheit des Auswahlverfahrens an der EHESS dar: Durch ihr Projekt definieren die Bewerbenden selbst das Profil der Stelle, auf die sie berufen werden, sowie die spezifische Bezeichnung ihres »Lehrstuhls«.

46Die Bewerbungsunterlagen spiegeln das besondere Profil der Hochschullehrenden an der EHESS wieder15. Die detaillierte Liste der Unterlagen wird bei jeder Ausschreibung angegeben. Sie umfasst klassischerweise:

  • einen (administrativen) Personalbogen,

  • einen vollständigen Lebenslauf,

  • eine Auswahl der wichtigsten Publikationen,

  • das Lehr- und Forschungsprojekt,

  • ein oder mehrere Empfehlungsschreiben.

47Das zehnseitige Lehr- und Forschungsprojekt ist das zentrale Element für die Beurteilung der Bewerbung. Darin wird das wissenschaftliche Vorhaben entwickelt, das die Bewerberin oder der Bewerber an der EHESS durchführen möchte. Der Projekttitel wird im Falle der Einstellung die Bezeichnung für den Lehrstuhl des neuen Hochschullehrenden. Daran wird ersichtlich, dass das Projekt einen intellektuellen Anspruch zum Ausdruck bringen und nicht nur ein Thema oder eine Forschungsterrain erschließen soll. Durch diese relative Weite unterscheidet es sich von Anträgen zur Forschungsfinanzierung (z. B. bei Einrichtungen wie der Agence nationale de la recherche, ANR). Es wird auch kein reines Lehrprogramm erwartet. Ein solches kann ein genuines Forschungsprojekt nicht ersetzen, vielmehr soll die Lehre das wissenschaftliche Projekt verstärken, indem sie seine Attraktivität für die Studierenden aufzeigt. Es handelt sich auch nicht um eine auf drei oder fünf Jahre begrenzte Forschungsleistung, sondern im Gegenteil um ein mittel- oder langfristiges Projekt, das durchaus von einer gewissen Ambition sein darf. Erwartet wird vor allem, dass ein Problem oder eine Fragestellung entworfen wird, die sich an einem Gegenstand, einem Terrain oder einer Disziplin festmacht, aber stets für die übrigen Sozialwissenschaften bzw. zumindest den Dialog mit ihnen offen bleibt. Die Wahl durch die Gesamtheit der Hochschullehrenden der EHESS fußt in der Prämisse, dass die Geistes- und Sozialwissenschaften miteinander verbunden sind und sich austauschen. Die Bestimmung der Institution ist deshalb nicht die einer kleinlichen Spezialisierung, sondern die der Öffnung und des interdisziplinären Dialogs. Grundwerkzeug der Forschung an der EHESS ist darüber hinaus das Seminar – vom Projekt wird daher erwartet, dass es Forschung und Lehre miteinander verbindet und nicht zwei separate Aspekte daraus macht. Geschrieben werden muss das Projekt auf Französisch.

48Die Langfassung des wissenschaftlichen Projekts wird vom sogenannten »recto-verso« ergänzt – einem Blatt mit der Kurzfassung des Lebenslaufs auf der Vorder- und des Projektes auf der Rückseite. In vielen Fällen ist dieses von erheblicher strategischer Bedeutung, da es für die meisten Personen der Auswahlkommission den »Einstieg« in die Bewerbungsunterlagen darstellt. Es ist also angeraten, hier besonders sorgfältig zu sein. Auf der Vorderseite sollte man die prägnantesten Elemente des Lebenslaufs (inklusive der wichtigsten Veröffentlichungen) zusammenfassen. Von einem Fließtext ist abzuraten, besser ist die herkömmliche tabellarische Form. Sie erlaubt es, sich einen ersten Eindruck vom Werdegang der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu machen. (Die Angabe des Namens nicht vergessen!) Auf der Rückseite hingegen befindet sich eine einseitige Kurzfassung des oben erwähnten Lehr- und Forschungsprojekts. Es dient dazu, einen ersten Eindruck vom Forschungsvorhaben, seiner Problemstellung, seiner Originalität und seiner intellektuellen und wissenschaftlichen Herausforderungen zu gewinnen.

49Es ist hilfreich, der Bewerbung Empfehlungsschreiben beizufügen, die direkt dem Präsidenten der EHESS zugesandt werden müssen. Sie sind nicht nur deshalb wichtig, weil sie einen Eindruck von der Stellung der Bewerberin oder des Bewerbers im nationalen und internationalen akademischen Milieu geben, sondern vor allem, weil sie andere aufschlussreiche Blicke auf ihren Werdegang und ihr wissenschaftliches Vorhaben werfen. Es ist daher empfehlenswert, dass diese Schreiben über eine nur formale Unterstützung der Bewerbung hinausgehen und eine echte Hilfestellung bei der Lektüre und Bewertung des Bewerbungsdossiers geben.

50Bewerberinnen und Bewerber können mit Forschenden der EHESS aus ihrem Fach Kontakt aufnehmen; die lange Jahre gepflegte Praxis, dass sie im Zuge des Bewerbungsverfahrens bei ihren zukünftigen Kolleginnen und Kollegen um individuelle Gespräche nachsuchen, ist jedoch seit einiger Zeit abgeschafft.

51Die Wahlen laufen wie folgt ab: Für die ausgeschriebenen Stellen werden zwei Wahlkommissionen zusammengestellt, eine für die Wahlen der maîtres de conférences und eine andere für die Wahlen der directeurs d’études und directeurs d’études cumulants. Diese Kommissionen treten ein erstes Mal zusammen, um das interne wie externe Gutachterteam zu bestimmen, die die Bewerbungen begutachten sollen. Die Einstellung an der EHESS ist also ein zweistufiges Verfahren: Zunächst erfolgt eine Bewertung aller Bewerbungen durch die Wahlkommission, danach erfolgt die eigentliche Wahl durch die Vollversammlung aller Hochschullehrenden der Einrichtung. Die Kommissionen prüfen die Bewerbungen und stützen sich auf das interne und das externe Gutachten sowie die Empfehlungsschreiben zugunsten der Kandidatinnen und Kandidaten. Nachdem die Kommissionen die Bewertungen kritisch debattiert und die Empfehlungen der Hochschulleitung zur Kenntnis genommen haben, erfolgt eine Abstimmung, aus der eine Rangfolge der Personen hervorgeht, die zur Beurteilung in der Vollversammlung vorgeschlagen werden. Diese Rangfolge ist nicht bindend, d.h. die Vollversammlung bleibt souverän in ihrer Wahlentscheidung. Für alle Bewerbungen, die bei dieser Etappe noch im Rennen sind, werden die Gutachten verlesen und Hochschullehrenden der EHESS können zur Unterstützung der Kandidatur das Wort ergreifen. Sind die Bewerbungen alle abgehandelt, schreitet die Versammlung zur Wahl. Um gewählt zu werden, muss eine Kandidatin oder ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Es werden so viele Wahlgänge wie nötig abgehalten, um alle ausgeschriebenen Stellen zu besetzen, wobei einer ungeschriebenen Regel gemäß die Wahl nach zehn Wahlgängen abgebrochen wird.

l) Einige Zahlen zur Einstellung

52In der Sektion 21 (u. a. alte und mittelalterliche Geschichte) wurden von den im Jahr 2012 ausgeschriebenen 27 Professuren 24 besetzt, was einer Quote von 88,89% entspricht. Von diesen 24 Stellen wurden 14 an Männer und 10 an Frauen vergeben. Das Durchschnittsalter bei der Einstellung lag bei den Frauen bei 47 Jahren und bei den Männern bei 49 Jahren und acht Monaten. Von der Gesamtzahl der Stellen wurden 15 von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer qualification aus dem Jahr 2012 besetzt, drei an Personen mit einer qualification aus dem Jahr 2011, drei an Personen mit einer qualification aus dem Jahr 2010, zwei an Personen mit einer qualification aus dem Jahr 2009 und eine von einem Kandidaten, der die qualification 2008 durchlaufen hatte.

53Von den 26 ausgeschriebenen maîtres de conférences-Stellen in derselben Sektion wurden alle besetzt. 14 davon gingen an Frauen und 12 an Männer. Das Durchschnittsalter lag bei 36 Jahren und acht Monaten bei den Frauen und bei 37 Jahren bei den Männern. Fünf Stellen gingen an Bewerberinnen und Bewerber mit einer qualification aus dem Jahr 2012, elf an Personen mit einer qualification aus dem Jahr 2011, sieben an Personen des qualifications-Jahrgangs 2010, zwei an Personen des qualifications-Jahrgangs 2009 und eine an einen Bewerber des qualifications-Jahrgangs 2008.

54In der Sektion 22 (u. a. frühneuzeitliche und neuere Geschichte) wurden von den 30 ausgeschriebenen Stellen 26 besetzt, was einer Quote von 86,67% entspricht. Von diesen Stellen gingen 18 an Männer und acht an Frauen. Das Durchschnittsalter bei der Einstellung lag bei den Frauen bei 49 Jahren und sieben Monaten und bei 46 Jahren und sechs Monaten bei den Männern. Von den eingestellten Bewerberinnen und Bewerbern hatten 16 ihre qualification 2012 erworben, vier im Jahr 2011 und je zwei in den Jahren 2010, 2009 und 2008.

55Bei den maîtres de conférences wurden im Jahr 2012 34 der ausgeschriebenen 35 Stellen besetzt, was einer Quote von 97,14% entspricht. Davon wurden 20 Stellen an Frauen und 16 an Männer vergeben. Das Durchschnittsalter der Frauen lag bei 38 Jahren, das der Männer bei 34 Jahren und ein Monat. Es wurden 14 Stellen an Bewerberinnen und Bewerber mit einer qualification aus dem Jahr 2012 vergeben, zehn Stellen an Personen des qualifications-Jahrgangs 2011, sieben an Personen des qualifications-Jahrgangs 2010, drei an Personen des qualifications-Jahrgangs 2009 und zwei an Personen des qualifications-Jahrgangs 2008.

56An der EHESS sahen die Zahlen für 2012 wie folgt aus: Für die sieben Stellen als directeur d’études – dem Äquivalent einer Universitätsprofessur – waren 38 Bewerbungen eingegangen, und auf die vier Stellen als maître de conférences gab es 136 Bewerbungen. Ähnliche Größenverhältnisse lassen sich auch an der EPHE16 beobachten.

57Eine immer wiederkehrende Frage bei Einstellungen in Frankreich (und anderswo) ist die nach dem Rekrutierungsmodus und nach der in den einzelnen Hochschuleinrichtungen praktizierten »Endogamie«. Tatsächlich gibt es in Frankreich kein gesetzliches Verbot einer Einstellung von Hochschullehrenden aus dem Kreis der eigenen Studierenden bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, solange diese die qualification erhalten haben. Mit anderen Worten: ein »Hausberufungsverbot« wie in Deutschland existiert nicht. Es gibt keine Erhebungen im Bereich Geschichte, aber es ist bekannt, dass im Jahr 2009 landesweit 22% aller maîtres de conférences – und zwar über alle Fachbereiche hinweg – sogenannte »lokale« Kandidatinnen und Kandidaten waren, d. h. Personen, die ihre Promotion an der Universität (und damit oft auch in der Forschergruppe) erworben hatten, die sie nun einstellte. Diese Gepflogenheit gilt ebenfalls für die Berufung eines maître de conférences auf eine Professur, was im Vergleich zu den deutschen Praktiken besonders erstaunt.

58Allerdings scheint dieses Phänomen leicht zurückzugehen (zwischen 2005 und 2007 waren noch 30–35% solcher lokalen Einstellungen zu verzeichnen und 25% im Jahr 2008). Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass eines der Argumente der Verfechter der qualification durch das CNU die Bekämpfung eben dieses »Lokalismus« ist. Der in den letzten Jahren sichtbare Rückgang geht tatsächlich aber wohl vor allem auf die Reform der Auswahlkommissionen, die Evaluationen durch die AERES17 und die damit einhergehende Unterscheidung aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in »publizierend« oder »nicht publizierend« und die Verlagerung der Forschungsfinanzierung von der Grundausstattung zur Projektförderung zurück. Alle französischen Forschungsinstitute stehen heute sowohl hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse als auch bei der Einwerbung von Forschungsgeldern in nationaler wie internationaler Konkurrenz und können es sich nicht mehr leisten, jemanden nur zur Befriedigung individueller Interessen einzustellen.

2. Karrieremöglichkeiten am CNRS

59Das Centre national de la recherche scientifique, besser bekannt unter der Abkürzung CNRS, ist die größte wissenschaftliche Forschungseinrichtung der öffentlichen Hand in Frankreich. Das CNRS umfasst zehn Institute, darunter drei landesweite. Die Geistes- und Sozialwissenschaften finden sich in der Regel unter dem Dach des Institut des sciences humaines et sociales (INSHS)18. Das CNRS untergliedert sich zudem in 40 Sektionen, von denen Historikerinnen und Historiker vor allem in der Sektion 32 (»mondes anciens et médiévaux« = alte und mittelalterliche Geschichte)19 und der Sektion 33 (»mondes modernes et contemporains« = frühneuzeitliche und neuere Geschichte)20 eingestellt werden.

60Die meisten Promovierten werden bei einer Anstellung als Forschungsbeauftragte (chargé de recherche) eingestellt. Die Forschungsbeauftragten werden, wie die maîtres de conférences, der Besoldungsgruppe A des öffentlichen Dienstes zugerechnet (danach bemessen sich Karriereschritte und Lohnstufen). Diese Besoldungsgruppe ist wiederum in zwei Klassen (»classes«) unterteilt, wovon die zweite (= niedrigere) sechs Gehaltsstufen zählt und die erste (= höhere) neun.

61Chargés de recherche am CNRS können neben ihrer auf die Produktion von Forschungsergebnissen konzentrierten Tätigkeit auch zur Doktorandenausbildung beitragen und an Universitäten lehren. Im Lauf ihrer Karriere werden sie häufig zur Leitung von Forschergruppen und wissenschaftlichen Projekten sowie zur Forschungsverwaltung herangezogen.

62Die Forschungsbeauftragten werden nach Bewerbungsverfahren eingestellt, die auf den erworbenen Diplomen und wissenschaftlichen Vorleistungen beruhen und in den jeweiligen öffentlichen Einrichtungen im Wissenschafts- und Technologiebereich durchgeführt werden. Sie können auch fremder Staatsangehörigkeit sein. Voraussetzung für eine Einstellung als chargé de recherche deuxième classe ist die Promotion (oder ein gleichwertiger Abschluss), chargés de recherche première classe müssen dazu mindestens vier Jahre Berufserfahrung in der Forschung vorweisen können.

a) Unterschiede in den Auswahlverfahren am CNRS und den Universitäten

63Das Auswahlverfahren am CNRS weicht von dem der Universitäten in mehreren Punkten ab:

64Die Auswahl erfolgt in einem landesweiten Wettbewerb (die Zulassungskommission besteht aus für das ganze Land zuständigen Ausschüssen). Demgegenüber werden in universitären Berufungsverfahren örtliche Ausschüsse gebildet (»commissions de spécialistes« genannte Fachkommissionen), die entsprechend dem Prinzip der Autonomie der Universitäten ein ausschlaggebendes Gewicht haben.

65Es kommt vor, dass Stellen für Forschungsbeauftragte am CNRS für ein bestimmtes Thema oder für einen bestimmten geographischen Bereich ausgeschrieben werden. Viele aber haben kein solches vordefiniertes Profil (gibt es eins, wird dies bei der Ausschreibung immer angegeben). Damit verbunden ist, dass Stellen am CNRS nicht für eine bestimmte Institution ausgeschrieben werden, während Stellen von Hochschullehrenden immer an eine gegebene Einrichtung gebunden sind.

66Diese Unterschiede führen zu unterschiedlichen Praktiken. Es ist zwecklos, sich am CNRS ohne Unterstützung eines konkreten Forschungsinstituts zu bewerben. Dieses Institut müssen die Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld selbst kontaktiert und damit sichergestellt haben, dass es an ihrer Bewerbung interessiert ist. Die letzte Entscheidung über die Zuordnung einer erfolgreichen Kandidatur trifft allerdings die Auswahlkommission. Sie verfügt über die notwendige nationale Gesamtperspektive und verfolgt die Forschungspolitik für den Bereich, für den sie zuständig ist. Gleichfalls umfasst eine Kommission unterschiedliche Themenfelder. Entscheidungen können deshalb durchaus schwierig sein, wenn mehrere Kandidaturen gleichwertig sind, ihre Forschungsaktivität sich aber auf unterschiedlichen Gebieten bewegt. Jedes Kommissionsmitglied hat aufgrund der eigenen Erfahrungen eine jeweils eigene Sicht auf die Notwendigkeiten der Disziplin und die wissenschaftlichen Prioritäten. Es kann deshalb vorkommen, dass sich eine gemeinsame Entscheidung erst nach einem dornigen Weg der Abstimmung der Einzelinteressen der verschiedenen Kommissionsmitglieder ergibt.

b) Termine und Ablauf der Ausschreibungen

67Zu Beginn des Monats Dezember erscheint die Bekanntmachung der Stellenausschreibungen im offiziellen Amtsblatt der Republik, dem »Journal officiel de la République française«. Auf dem dazu geschaffenen Stellenportal im Internet21 finden sich sowohl genaue Stellenbeschreibungen wie die Möglichkeit, sich zur Bewerbung einzuschreiben. Bewerbungsschluss ist Mitte Januar, dann beginnt die in zwei Etappen ablaufende Auswahlphase: In der ersten Etappe wird anhand der eingereichten Dossiers geprüft, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat für die folgende Anhörung zugelassen wird (»admissibilité«) – sie läuft je nachdem, für welche Stelle man sich beworben hat, unterschiedlich ab. Die Zulassungskommissionen bestehen aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Mitgliedern der einzelnen Sektionen des CNRS sowie Angehörigen der interdisziplinären Kommissionen des nationalen Ausschusses (comité national, eine Art Plenum des CNRS). Die endgültige Bewerberauswahl (»admission«) besteht in der Zusammenstellung der Listen mit den auf der Basis des Zulassungsverfahrens definitiv ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden zum 1. Oktober des Jahres der Bewerbung eingestellt.

c) Kontakte aufnehmen

68Die Kontaktnahme mit der Forschergruppe oder dem Forschungsinstitut, für das man sich interessiert, ist ein Schlüsselelement für die Chancen auf Erfolg. Daneben ermöglicht sie, eben diese Chancen realistisch einzuschätzen. Bei einer Bewerbung am CNRS ist es unabdingbar, klar erkennen zu geben, welcher Forschergruppe man zugeordnet werden möchte, damit die gewünschte Einstellung sich nachvollziehbar in die vom betreffenden Institut festgelegte Forschungsstrategie einbettet. Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen, sollte die oder der Verantwortliche der Forschergruppe, aus der die Kandidatin oder der Kandidat stammt (weil sie dort z. B. seine Dissertation geschrieben oder eine Postdoc-Phase absolviert hat), im Voraus von der Bewerbung in Kenntnis gesetzt und in deren Vorbereitung einbezogen werden. Tatsächlich bewirbt sich niemand auf eigene Faust, sondern tritt fast immer als Kandidatin oder als Kandidat einer bestimmten Forschergruppe auf. Solche Elemente sind deshalb bei der Bewerbung von Vornherein zu bedenken. Zudem kann die Leiterin oder der Leiter der Forschergruppe aufgrund der eigenen Kenntnis der Lage auf die Punkte hinweisen, die in der Bewerbung besonders hervorgehoben werden sollten. Tatsächlich liegt die Zahl der Stellen in einer Sektion oftmals in der Größenordnung eines halben Dutzends – für alle CNRS-Institute im ganzen Land. Das ist deutlich weniger als die Zahl der Forschergruppen, die zu dieser Sektion gehören. Die Unterstützung durch die Forschergruppe ist daher bei einer CNRS-Bewerbung strategisch noch bedeutsamer als bei einer Bewerbung an der Universität, da eine solche Gruppe bestenfalls alle fünf bis zehn Jahre mit der erfolgreichen Einstellung einer neuen Kollegin oder eines neuen Kollegen rechnen kann. Wer sich bereits für einige Zeit – ein bis zwölf Monate – an seinem zukünftigen Forschungsinstitut aufgehalten hat und regelmäßig mit ihm zusammenarbeitet, verbessert die eigenen Chancen erheblich und liefert der Auswahlkommission einen echten Pluspunkt. Selbstredend ist die Unterstützung durch eine Forschergruppe eine Notwendigkeit, aber – angesichts der konjunkturellen Schwankungen der Einstellungspolitik – leider keine Erfolgsgarantie.

69Es ist wichtig, mehrere potentielle Anstellungsmöglichkeiten zu suchen. Die Bewerbungsformulare lassen drei Wahlmöglichkeiten zu – alle drei sollten erst nach reiflicher Überlegung angegeben werden. Selbstverständlich sollten Bewerberinnen und Bewerber diejenige Forschungseinrichtung an die erste Stelle setzen, die sie bevorzugen und die ihrerseits den Wunsch geäußert hat, sie aufzunehmen; die beiden anderen Wahlmöglichkeiten aber sollten keinesfalls vernachlässigt werden.

d) Die Abläufe planen

70Überdies muss die Bewerbung mit ausreichendem Vorlauf erstellt werden. Im Allgemeinen ist eine genügende Voraussicht das Geheimnis des Erfolgs. Mit anderen Worten: das Dossier verlangt nach einem Vorbereitungsaufwand, der angemessen ist für das, was bei einem Einstellungsverfahren auf dem Spiel steht. Etwa 15 Stunden sollten der Erstellung des Dossiers mindestens gewidmet werden, wenn es sich um die erste Übung dieser Art handelt.

71Es ist nützlich, einen gesonderten Ordner für die Bewerbungsdateien anzulegen, so dass man später darauf zurückgreifen kann. Selbst nach der Einstellung werden diese Informationen für Beförderungen von Nutzen sein. Aus diversen Gründen – von denen der offensichtlichste ist, dass die Papiere von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterzeichnet werden müssen, deren Terminkalender voll sind – sollte man immer genügend Zeit vor dem Fristende einplanen. Bedacht werden müssen auch die Diskussionen mit der Leiterin oder dem Leiter der Forschergruppen, die notwendigerweise (und nicht selten in Abstimmung mit dem Forschungsinstitut, das die Kandidatin oder den Kandidaten aufnehmen soll) zu Änderungen des vorgelegten Dossiers führen werden. Diese Abstimmung ist übrigens oft ein wichtiger Gradmesser für die Ernsthaftigkeit der Unterstützung einer Bewerbung. Wissen muss man, dass ein verlässliches Forschungsinstitut selten mehr als ein oder zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten en pro Sektion des CNRS unterstützt – allein deshalb, um die Bewerbung eben dieser Personen ordentlich vorzubereiten.

72Die endgültige Fertigstellung der Bewerbungsunterlagen sollte eine Woche vor Fristablauf erfolgen, wobei ein Zugang der Unterlagen beim Sekretariat des Forschungsinstituts, das den Bewerber aufnehmen soll, mit 14-tägigem Vorlauf angemessen erscheint. Für die Erstellung der vorläufigen Fassung sollte man sich gut einen Monat Zeit lassen. Es ist sogar ratsam, an eine Bewerbung zu denken und erste Teile derselben zusammenzutragen, noch bevor man die Fristen für die Einreichung der Unterlagen kennt, um genügend Zeit zum Nachdenken zu haben.

e) Die Bewerbungsunterlagen

73Neben den amtlichen Formularen umfasst die Bewerbung drei wichtige Elemente:

  • den Lebenslauf: dieser muss die wichtigsten Elemente auf den Punkt bringen, damit der Gutachter die wesentlichen Dinge in einer ersten Durchsicht erfassen kann,

  • eine aussagekräftige Publikationsliste: zu trennen sind dabei Bücher und Artikel in Zeitschriften mit Referee von Veröffentlichungen in Sammelbänden oder Tagungspublikationen ohne Peer Review. Beifügen kann man auch eine Liste von gehaltenen Vorträgen und Seminaren, wobei Einladungen zum Vortrag besonders hervorgehoben werden sollten,

  • das Forschungsprogramm (programme de recherche). Aus diesem Dokument ersichtlich werden müssen der rote Faden der bisher angefertigten wissenschaftlichen Arbeiten sowie die erreichten Forschungsergebnisse, wobei diese wiederum auf die Veröffentlichungen verweisen sollen. Unbedingt angegeben werden müssen Kooperationen mit bzw. eventuelle Forschungsaufenthalte im Ausland. Von grundlegender Bedeutung ist schließlich der letzte Teil, denn hier gilt es, das eigene Forschungsprojekt für die kommenden Jahre zu skizzieren. Wer als chargé de recherche am CNRS kandidiert, wird nicht aufgrund der Vergangenheit als Forschender, sondern aufgrund des eigenen wissenschaftlichen Potentials für die Zukunft eingestellt. Die Auswahlkommission will also sicher sein, dass Bewerberinnen und Bewerber auch in einigen Jahren noch produktiv sein werden. Schließlich ist es hilfreich – auch wenn die Einstellung beim CNRS auf forschungsbasierten Kriterien beruht – Lehraktivitäten und absolvierte zusätzliche Ausbildungsangebote (Doktorandenkollegs, Sommerschulen, Workshops oder Ateliers für den wissenschaftlichen Nachwuchs…) anzugeben.

74Zu diesen Unterlagen kommen noch die Empfehlungsschreiben. Grundsätzlich geht es dabei darum, Unterstützung von einer Spezialistin oder einem Spezialisten des eigenen Themas einzuwerben. Solche Schreiben spielen eine sehr große Rolle, da sie eine objektive Meinung bieten. Natürlich muss man, damit das auch der Fall ist, gut auswählen: Die um ihr Urteil gebetene Person muss nahe genug am Thema sein, um die zu empfehlenden Arbeiten begutachten zu können, sie darf aber gleichzeitig auch nicht zu eng zum Thema stehen. Mit anderen Worten: Eine gewisse Distanz, die gewissermaßen die Garantie der Objektivität ist, ist angebracht. Die Kompetenz der Spezialistin oder des Spezialisten muss daneben über allen Zweifel erhaben sein, um die notwendige Wirkung entfalten zu können. Aus diesem Grund sind Empfehlungsschreiben renommierter ausländischer Personen ein zusätzlicher Pluspunkt. Sie zeigen zudem, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber auch außerhalb der eigenen Forschungsgruppe bekannt und in die internationale Fachgemeinschaft eingebunden ist. Hilfe bei der Beschaffung dieser Empfehlungsschreiben kann in der Regel die Dissertationsbetreuerin oder der Dissertationsbetreuer anbieten. Für gewöhnlich werden der Bewerbung zwei oder drei solche Schreiben beigefügt.

75Den vom CNRS veröffentlichten Hilfestellungen für Bewerbungen kann man entnehmen, dass »Bewertungen durch wissenschaftliche Persönlichkeiten« der Bewerbung beigelegt werden können. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Empfehlungsschreiben mit den anderen Bewerbungsunterlagen zusammen eingereicht werden können. Sie dürfen jedoch nicht von der Bewerberin bzw. dem Bewerber oder der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Dissertation gelesen werden. Diese Regel soll aus einer berufsethischen Perspektive die Objektivität der Empfehlungsschreiben garantieren. Werden sie von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst eingeworben, müssen sie also den Bewerbungsunterlagen in versiegelten Briefumschlägen beigefügt werden.

  • 22 Vgl. den Beitrag von Anne Baillot und Franziska Heimburger »Geschichte schreiben: Französisch als W (...)

76Man muss wissen, dass Gutachterinnen und Gutachter im Bewerbungsverfahren nicht notwendigerweise über Spezialwissen des Fachs verfügen, aber dennoch die Rolle eines Interessenanwalts spielt. Das Bewerbungsdossier muss ihnendeshalb alle Elemente an die Hand geben, die sie brauchen, um es zu verteidigen. Das bedeutet auch, ausreichend auf die redaktionelle Qualität zu achten, denn die Form ist ebenso wichtig wie der Inhalt. Nur so können die Gutachtenden in ihren Gutachten angemessen daraus zitieren (wobei dafür häufig die Empfehlungsschreiben herangezogen werden). Es ist also wichtig, sich »gut zu verkaufen«, also weder zu bescheiden noch eingebildet zu wirken und die ganze Bandbreite an rhetorischen Möglichkeiten zu nutzen, die in den französischen Hochschuleinrichtungen üblich sind22. Wer sich im Ausland bewirbt, begibt sich immer auch in einen lokalen Kommunikationsraum, dessen kommunikative und rhetorische Instrumente man kennen sollte.

f) Das Vorstellungsgespräch

77Die Einzelheiten im Ablauf des Vorstellungsgesprächs variieren je nach Sektion. In den Sektionen 32 und 33 des CNRS dauern die Anhörungen etwa 30 Minuten, inklusive der anschließenden Fragerunde. Man muss immer davon ausgehen, dass die Auswahlkommission aus Kolleginnen und Kollegen besteht, die das eingereichte Thema kaum oder gar nicht kennen. Dieser Umstand mag überraschen, doch die Anhörung ist vor allem eine Probe auf die Fähigkeit zur Wissensvermittlung. Ihr wesentlicher Anspruch besteht deshalb darin, Spezialistinnen und Spezialisten eines anderen Gebiets davon zu überzeugen, dass es sich lohnt, sich für das vorgetragene Thema zu interessieren. Der Vortrag muss das vorgeschlagene Projekt deshalb in einen allgemeinen wissenschaftlichen Kontext stellen und den zu erwartenden Ertrag auf eine Weise vermitteln, die auch Fachfremden zugänglich ist.

78Im Allgemeinen kann sich der Vortrag wie folgt gestalten, wobei leichte Abweichungen von einem Bewerbungsgespräch an Universitäten bestehen:

  • Vorstellung der eigenen Person,

  • Motivation und allgemeiner Kontext,

  • zentrale Ergebnisse (hier ist Präzision gefragt, ohne sich in Details zu verlieren),

  • Originalität des methodischen Ansatzes,

  • Forschungsvorhaben für die bevorstehenden zwei Jahre.

79Für den Erfolg oder Misserfolg des Bewerbungsvortrags entscheidend sind die Nachvollziehbarkeit und Genauigkeit des Gesagten sowie das Forschungsvorhaben. Nach dem Vortrag werden die Mitglieder der Auswahlkommission nach weiteren Details fragen. Um nicht überrascht zu werden, kann es hilfreich sein, sich vor der Anhörung über mögliche Fragen Gedanken zu machen – es hat aber keinen Zweck, sich im Voraus Antworten auf alle potentiellen Fragen zu recht zu legen. Und ganz nebenbei: Es sollte nicht vergessen werden, dass in Frankreich oftmals eine konservative Auffassung bezüglich der Kleiderordnung herrscht, die einem solchen Anlass angemessen ist.

80Fassen wir zusammen: Das Bewerbungsverfahren am CNRS ist eine Übung für sich, die möglichst lange im Voraus vorbereitet werden sollte. Denn: Da die Einstellungen auf nationalem Niveau erfolgen, unterscheidet sich das Verfahren von den Prozeduren bei der Rekrutierung von Hochschullehrenden.

3. Bewerbung am Institut d’études politiques in Paris

81Ein weiteres »grand établissement« mit einem spezifischen Aufnahmeverfahren ist das Institut national des sciences politiques, im ganzen Land bekannt unter der Bezeichnung Sciences Po. Sciences Po stellt Professorinnen und Professoren (als permanente Fakultätsmitglieder) sowie maîtres de conférences ein. Als Hochschuleinrichtung in den Geistes- und Sozialwissenschaften verfolgt Sciences Po eine aktive Einstellungspolitik, die sich um neue Professorinnen und Professoren sowie um Forschende von internationalem Rang bemüht. Alle offenen Stellen sind Gegenstand einer internationalen Ausschreibung und die eingeladenen Kandidatinnen und Kandidaten werden aufgefordert, einen öffentlichen Vortrag zu halten, der offen ist für alle Mitglieder der scientific community der Hochschule und in dem sie ihre Eignung für die ausgeschriebene Stelle darlegen sollen. Diese hochschulöffentlichen Vorträge komplettieren die formelle Anhörung durch die Auswahlkommission und garantieren eine bessere Sichtbarkeit und größere Transparenz des Auswahlprozesses. Auch befördern sie den interdisziplinären Austausch über die Arbeiten der sich bewerbenden Personen.

82Die Auswahlkommission hört sowohl Bewerberinnen und Bewerber für öffentlich finanzierte Stellen als auch Kandidatinnen und Kandidaten für privat finanzierte Dozenturen an. Denn einer vor kurzem unternommenen Reform der Statuten von Sciences Po entsprechend unterliegt eine gewisse Anzahl von Stellen mittlerweile dem privaten Arbeitsrecht und führt erst nach einer normalerweise zweijährigen Probezeit und einer Zwischenevaluation zu unbefristeten Arbeitsverträgen.

83Die Auswahlkommission setzt sich aus hausinternen und -externen Mitgliedern zusammen, die sowohl aus Fachbereichen kommen können, mit denen die Stelle unmittelbar zusammenhängt, als auch aus Bereichen mit einer weniger direkten Verbindung. Das Ziel hierbei ist es, eine möglichst ausgeglichene Sicht auf Vorzüge der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen.

84Eine Liste der momentan offenen Stellen und der Mitglieder der Auswahlkommission sowie der Termine der öffentlichen Bewerbungsvorträge sind auf der Internetseite von Sciences Po öffentlich zugänglich23.

  • 24 Bewerbungsmails sind zu senden an: accueil.enseignant[at]sciences-po.fr.

85Eine interessante Möglichkeit, um sich Türen in Sciences Po zu öffnen, ist eine Stelle als maître de conférences – wobei der den oben beschriebenen Stellen an Universitäten identische Name nicht täuschen sollte: Es handelt sich nämlich um gänzlich anders definierte Stellen, die keine dauerhafte Anstellung nach sich ziehen, sondern Lehraufträge auf hohem Niveau sind. Die Einstellung der maîtres de conférences wird gesetzlich geregelt vom Erlass Nr. 87-889 vom 29. Oktober 1987, der die Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen von Vertretungen im Hochschulbereich organisiert. Selbstbewerbungen können per Mail eingereicht werden.24 Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung kann das Lehrangebot in Abstimmung mit den Lehrenden vor Ort modifiziert werden.

86In jedem Jahr werden zwei Auswahlkommissionen zusammengestellt:

  • eine erste Anfang Mai für die Lehre im Wintersemester (premier semestre, von September bis Dezember)

  • eine zweite Anfang Oktober für die Lehre im Sommersemester (deuxième semestre, von Januar bis Mai).

4. Berufsfelder für Historikerinnen und Historiker

87Angesichts der eingeschränkten Einstellungsmöglichkeiten, der sich heute Universitäten, große Forschungsinstitute und »grands établissements« in Frankreich gegenübersehen, ist es angeraten, schon zu Beginn eines Geschichtsstudiums die verschiedenen Perspektiven in den Blick zu nehmen, die sich am Arbeitsmarkt eröffnen. Einige liegen nah am klassischen Berufsbild von Historikerinnen und Historiker, andere bieten sich in Bereichen an, in denen auf die Fachkenntnisse zurückgegriffen wird, die man im Laufe eines Geschichtsstudiums erworben hat.

88Besonders begehrt, aber auch schwer zu »ergattern«, ist der Beruf der Archäologin bzw. des Archäologen. Ihre Aufgabe ist es, Kulturen anhand ihrer materiellen Überreste zu untersuchen (Werkzeuge, Schmuck, Bauten…). Dazu führen sie entweder geplante Grabungen durch (an Fundorten, die wegen ihres historischen oder wissenschaftlichen Werts ausgesucht wurden) oder beteiligen sich an Präventivmaßnahmen (etwa, wenn archäologische Überreste durch Bauvorhaben usw. bedroht sind). Archäologinnen und Archäologen findet man im Staatsdienst, in den regionalen archäologischen Diensten sowie in einigen Museen von landesweitem Rang. Wer in der sogenannten fonction publique territoriale tätig ist (dem örtlichen öffentlichen Dienst), arbeitet entweder in Lokalverwaltungen oder auf der Ebene der Departements. Die Mehrheit der französischen Archäologinnen und Archäologen ist jedoch in präventiven archäologischen Organisationen wie dem INRAP25 tätig.

  • 26 Siehe den Beitrag von Matthias Nuding und Florence de Perronet-Dryden »Archive in Frankreich« in di (...)

89Ein anderer Beruf, der direkt mit der Geschichtswissenschaft zusammenhängt, ist der der Archivarin bzw. des Archivars, deren Hauptaufgabe die Erhaltung von Quellenbeständen ist. Sie sammeln Originaldokumente, kümmern sich um deren Erhaltung und machen sie der Öffentlichkeit zugänglich. Diese Arbeiten werden mehr oder weniger in Vollzeit ausgeübt, je nach Art der zu verwaltenden Archive und der hierarchischen Einordnung der Stelle auf Ebene der Departements, der Regionen oder im zentralen Staatsdienst. Zu dieser Tätigkeit kommen oftmals noch Verwaltungsaufgaben, die mitunter ein erhebliches Ausmaß annehmen können26.

  • 27 Vgl. dazu auch den Beitrag von Judith Dehail »Das historische Museum in Frankreich: Herausforderung (...)

90In direkter Verwandtschaft mit der Geschichtswissenschaft steht auch die Tätigkeit der Konservatorin bzw. des Konservators des Kulturerbes (conservateur du patrimoine). Diese sind zunächst wissenschaftliche Experten in einem bestimmten Spezialgebiet, etwa der Archäologie (hier sind sie zuständig für die Bergung, die Untersuchung, den Schutz und die Aufwertung von denkmalgeschützten Orten), von historischen Monumenten (hier bewahren und restaurieren sie geschützte Monumente und Objekte), der Denkmalliste (sie machen – außerhalb von Museen – architektonische Zeugnisse und andere Gegenstände des Kulturerbes ausfindig und verzeichnen sie), in Museen (wo sie für den Ausbau, die Erforschung, die Erhaltung und die öffentliche Ausstellung der Sammlungen verantwortlich sind)27 oder in Archiven (hier haben sie die Verantwortung für die Zusammenstellung, Verwaltung, Erweiterung, Auswertung und Erschließung der Bestände). Aufgaben der Konservatorinnen und Konservatoren sind darüber hinaus die finanzielle und administrative Verwaltung ihrer Einrichtung und die Betreuung eines Mitarbeiterstabs. Schließlich müssen sie in der Lage sein, mit ihren institutionellen Gesprächspartnern zu kommunizieren.

91In demselben Bereich – aber auf lokaler Ebene – sind Verantwortliche für das Kulturerbe (animateur du patrimoine) tätig. Ihnen fällt die Aufgabe zu, das architektonische, künstlerische oder industrielle Kulturerbe einer in Kunst und Geschichte bedeutsamen Stadt zu vermitteln, indem sie Rundgänge, touristische Besichtigungen und Beschreibungen des lokalen Kulturerbes konzipieren. Sie führen außerdem Fortbildungen für Gästeführer, Lehrende oder andere beruflich interessierte Personen (Abgeordnete, Hôteliers, Restaurantbetreiber…) durch.

92Museumskuratorinnen und -kuratoren hingegen entwerfen Ausstellungen in Museen und führen sie durch. Sie verfolgen deren Aufnahme durch das Publikum. Zu ihren Aufgaben kann aber auch gehören, Veranstaltungen für ein breiteres Publikum im und um das Museum (»Nacht der Museen«, Konzerte, öffentliche Vorträge, Spendensammlungen, Sponsoring usw.) zu begleiten.

93Gästeführer (guides-conférenciers) kommentieren die Besichtigung einer Sehenswürdigkeit oder eines Museums. Voraussetzung für diesen Beruf ist es, eine oder mehrere Fremdsprachen zu beherrschen. Ausgeübt werden kann er als Vollzeitjob in Festanstellung oder als Teilzeittätigkeit während der Ferien und an Wochenenden.

94Registrare (régisseur d’oeuvres d’art) sind an der Organisation von thematischen Ausstellungen beteiligt, indem sie zu den Eigentümern von dem festgelegten Thema entsprechenden Ausstellungsobjekten Kontakt aufnehmen. Sie koordinieren die An- und Ablieferung der Kunstwerke unter Einhaltung der Regeln zu ihrem Schutz während des Transports. Dies ist ein neuer Beruf, der von Konservatoren oder anderen Spezialisten ausgeübt werden kann (das französische Kultusministerium hat den Schwerpunkt régie d’œuvre kürzlich als Option für das Auswahlverfahren zum Archivdienst hinzugefügt).

95Unternehmenshistorikerinnen und -historiker werden von ihrem Arbeitgeber beauftragt, die Geschichte der Firma zu erforschen, die sie eingestellt hat. Die Zahl solcher Stellen ist – auch wenn sie begrenzt bleibt – in den letzten Jahren gestiegen, da viele Unternehmen inzwischen Wert darauf legen, ihre Archivbestände professionell auszuwerten.

  • 28 Vgl. dazu den Beitrag von Claire Gantet »Zwischen französischen Besonderheiten und internationaler (...)

96Neben der Promotion in Geschichte bzw. dem CAPES oder der agrégation28, die sich ebenfalls als Pluspunkt bei Bewerbungen auf die verschiedenen Stellen erweisen können, werden von Bewerberinnen und Bewerbern möglicherweise eine weitergehende berufliche Spezialisierung bzw. zusätzliche technische Fertigkeiten erwartet.

97Wer einen der hier vorgestellten Berufe ergreifen möchte, dem stehen verschiedene Wege offen. Zunächst gibt es eine ganze Reihe von Fachhochschulen, in die man auf der Grundlage oftmals schwieriger Auswahlverfahren aufgenommen wird, die sich an die Absolvierung von Vorbereitungsklassen anschließen. Es existiert aber auch die Möglichkeit, sich auf der Grundlage eines Dossiers für einen Masterstudiengang zu bewerben. Diese Institutionen sind hochgradig selektiv. Zu den bekanntesten zählen etwa:

  • die École nationale des Chartes: hier kann man den Abschluss als Archivarin bzw. Archivar und Paläographin bzw. Paläolograph29 erwerben, aber auch einen Master in angewandter Informationstechnologie für Geschichtswissenschaften studieren30. Auch Promotionen sind möglich,

  • die École du Louvre31: hier werden Lehrveranstaltungen in Kunstgeschichte, Archäologie, Epigraphik, Anthropologie und Museumswissenschaften angeboten. Die Hochschule bietet ihren Studierenden einen dreigliedrigen Studiengang mit den entsprechenden Diplomen und eine Vorbereitungsklasse für das Auswahlverfahren zur Konservatorin bzw. zum Konservator für Kulturerbe (conservateur du patrimoine),

  • das Institut National du Patrimoine32: als Hochschuleinrichtung des Ministeriums für Kultur und Kommunikation ist seine Aufgabe die Auswahl und Grundausbildung von conservateurs du patrimoine, die im Staatsdienst, im regionalen öffentlichen Dienst sowie in der Pariser Stadtverwaltung eingesetzt werden. Außerdem obliegen ihm die Auswahl und die Ausbildung von Restauratorinnen und Restauratoren des Kulturerbes (restaurateurs du patrimoine), die die Berechtigung zur Arbeit in öffentlichen Sammlungen haben. Dass die Ausbildung in diesen beiden eng miteinander verzahnten Berufen in ein und derselben Hochschule stattfindet, ist einzigartig in Europa.

98Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl universitärer Studiengänge, die die Möglichkeit bieten, sich auf einen der oben beschriebenen Berufszweige zu spezialisieren. Einige unter ihnen werden leider immer noch verkannt, obwohl sie gute Chancen bieten, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, z. B. die Absolvierung eines Spezialisierungsjahres an einem Institut universitaire de technologie (IUT) nach dem Bachelor oder dem Master. Diese Möglichkeit ist bei Arbeitgebern durchaus beliebt, vor allem wenn ihr ein anderer Ausbildungsgang mit eher generalisierender Ausrichtung vorangegangen ist. In diesem Kontext kann man etwa auf die Ausbildungsgänge im Bereich Buchhandwerk und Kulturerbe (métiers du livre et du patrimoine) in den Fakultäten für Informations- und Kommunikationstechnologien in Aix-en-Provence, Dijon, Grenoble II oder Gradignan hinweisen. Der klassischste Weg ist jedoch der Abschluss eines berufsbefähigenden Bachelors oder eines (forschungs- bzw. praxisbezogenen) Masters an einer Universität.

99Die Liste der konkreten Ausbildungsangebote ist seit 2013 wegen der drastischen Reduzierung der angebotenen Studiengänge im völligen Umbruch. Es ist deshalb ratsam, sich direkt bei den Universitäten nach den angebotenen Studienmöglichkeiten zu erkundigen und so eine Spezialisierung zu wählen, die potentielle Arbeitgeber interessieren könnte. Auch einige der binationalen Studiengänge der Deutsch-Französischen Hochschule33 decken die Palette der Berufe ab, die mit der Geschichtswissenschaft verbunden sind.

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Notes

1 Conseil national des universités, http://www.cpcnu.fr/. Alle Links wurden am 18.06.2014 überprüft.

2 Zur Struktur des französischen Hochschulwesens siehe den Beitrag von Pierre Monnet »Institutionen und Strukturen der Geschichtswissenschaft in Frankreich« in diesem Wegweiser (http://ifha.revues.org/7846).

3 CNU, http://www.cpcnu.fr/listes-des-sections-cnu.

4 21. Sektion, http://www.cpcnu.fr/web/section-21/presentation.

5 22. Sektion, http://www.cpcnu.fr/web/section-22/presentation.

6 Galaxie, https://galaxie.enseignementsup-recherche.gouv.fr/antares/can/index.jsp.

7 CNU, http://www.cpcnu.fr/listes-des-sections-cnu.

8 Stephan Martens, La civilisation allemande dans les études germaniques en France: ingénierie et atouts, in: Visions franco-allemandes Nr. 8, Juli 2006, http://ifri.org/?page=detail-contribution&id=5715.

9 Galaxie, http://doc.tlti-informatique.net/web/galaxie-can.

10 Der ATER (Assistant temporaire d’enseignement et de recherche) entspricht in etwa den Lehrbeauftragten in Deutschland. Der Erhalt einer solchen Stelle ermöglicht es, eine Dissertation anzufertigen oder sich auf Stellenausschreibungen an Universitäten hin zu bewerben und dabei gleichzeitig auf Vertragsbasis zeitlich befristet als Lehrbeauftragter zu arbeiten. Das Lehrdeputat umfasst jährlich 128 Stunden Vorlesung (cours magistraux) oder 192 Stunden Übungen (travaux dirigés) oder 288 Stunden Tutorium. Immer hat der ATER daneben mit der Lehre verbundene Verpflichtungen zu übernehmen: Betreuung von Studierenden, Examen und Prüfungen. Eine Stelle als ATER kann unmittelbar auf eine Doktorandenstelle folgen.

11 European Reference Index for the Humanities, http://www.esf.org/index.php?id=4813.

12 Galaxie, https://galaxie.enseignementsup-recherche.gouv.fr/antares/can/index.jsp.

13 Siehe dazu ausführlich den Beitrag von Claire Gantet »Zwischen französischen Besonderheiten und internationaler Öffnung: Unterricht und Lehrerausbildung in Frankreich« in diesem Wegweiser (http://ifha.revues.org/7857).

14 EHESS, http://www.ehess.fr/fr/

15 Vgl. dazu auch das »Vademecum« für Bewerberinnen und Bewerber unter http://www.ehess.fr/fileadmin/Actualites/2014/02-f%C3%A9vrier/Vademecum.pdf.

16 École pratique des hautes études, http://www.ephe.sorbonne.fr.

17 Agence d’évaluation de la recherche et de l’enseignement supérieur, http://www.aeres-evaluation.fr/.

18 CNRS, http://www.cnrs.fr/inshs.

19 Entspricht Antike und Mittelalter, http://www.cnrs.fr/comitenational/sections/section32.htm.

20 Entspricht Früher Neuzeit und Neuester Geschichte, http://www.cnrs.fr/comitenational/sections/section33.htm.

21 CNRS, http://www.dgdr.cnrs.fr/drhchercheurs/concoursch/default-fr.htm.

22 Vgl. den Beitrag von Anne Baillot und Franziska Heimburger »Geschichte schreiben: Französisch als Wissenschaftssprache« in diesem Wegweiser, (http://ifha.revues.org/7931).

23 Sciences Po, http://www.sciences-po.fr/recherche/fr/services_chercheurs/recrutement_encours.htm.

24 Bewerbungsmails sind zu senden an: accueil.enseignant[at]sciences-po.fr.

25 INRAP, Institut national de recherches archéologiques préventives, http://www.inrap.fr/.

26 Siehe den Beitrag von Matthias Nuding und Florence de Perronet-Dryden »Archive in Frankreich« in diesem Wegweiser (http://ifha.revues.org/7877).

27 Vgl. dazu auch den Beitrag von Judith Dehail »Das historische Museum in Frankreich: Herausforderungen, Berufsperspektiven und Informationsquellen« in diesem Wegweiser (http://ifha.revues.org/7898).

28 Vgl. dazu den Beitrag von Claire Gantet »Zwischen französischen Besonderheiten und internationaler Öffnung: Unterricht und Lehrerausbildung in Frankreich« in diesem Wegweiser (http://ifha.revues.org/7857).

29 École nationale des Chartes, http://www.enc.sorbonne.fr/le-diplome-d-archiviste-paleographe.

30 École nationale des Chartes, http://www.enc.sorbonne.fr/master-technologies-numeriques-appliquees-l-histoire.

31 École du Louvre, http://www.ecoledulouvre.fr/.

32 Institut national du Patrimoine, http://www.inp.fr/.

33 Deutsch-Französische Hochschule, http://www.dfh-ufa.org/fr/formations/.

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Pour citer cet article

Référence électronique

Jean-Louis Georget, « Karrieremöglichkeiten in der Wissenschaft und der Arbeitsmarkt für Historikerinnen und Historiker in Frankreich », Revue de l'IFHA [En ligne], HS | 2014, mis en ligne le 01 septembre 2014, consulté le 29 mars 2024. URL : http://journals.openedition.org/ifha/7940 ; DOI : https://doi.org/10.4000/ifha.7940

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Auteur

Jean-Louis Georget

Dr. Jean-Louis Georget ist Maitre de conférences für Germanistik an der Universität Paris-VIII Vincennes-Saint Denis, Referent für moderne Geschichte am Institut français d’histoire en Allemagne (IFHA) und Wissenschaftler am Georg-Simmel-Zentrum (UMR 8131 CNRS/EHESS).
Mail: jean-louis.georget[at]institutfrancais.de

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